Teilnahmebedingungen 2026 und 2027

Teilnahmebedingungen und Anmeldemodalitäten MAV-Schulungen 2026 und 2027

1) Teilnahmevoraussetzung

Fassen Sie mit Ihrer MAV einen Beschluss über die Teilnahme an der/den Schulung(en) und beantragen Sie dies gemäß § 16 MAVO rechtzeitig bei Ihrem Dienstgeber. Um Ihnen die Beantragung zu erleichtern, finden Sie hier ein Formular_2026
Für 2027 nehmen Sie folgendes  Formular_2027

2) Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über den Menüpunkt Schulungstermine. Für die Schulungsanmeldung sowie der dazu notwenigen Mailkommunikation mit den Teilnehmern/-innen nutzen wir die externe Plattform der Firma Eveeno. In der Regel werden wir über diese Plattform auch unsere Schulungsunterlagen  zum Download zur Verfügung stellen. Melden Sie sich zeitnah an, da die Zahl der Schulungsplätze begrenzt ist. Falls die Schulung ausgebucht sein sollte, können und sollten Sie sich trotzdem anmelden. Sie werden dann automatisch in der Reihenfolge der Anmeldung auf eine Warteliste gesetzt. Sollten ein Platz frei werden, bekommen Sie von uns umgehend Bescheid.

Eine Anmeldung ist in der Regel bis 14 Tage vor dem Schulungsbeginn möglich.

Bitte beachten Sie, dass bei den zweiteiligen Schulungen (2x2 Tage) eine Anmeldung automatisch für beide Schulungsteile gültig ist.

Bitte beachten Sich auch unsere  Datenschutzinformation.

3) Teilnahmeverhinderung / Absage

Bei Teilnahmeverhinderung können Sie, bis 14 Tage vor Schulungsbeginn, über das Buchungs-Center (den Link dazu erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung) ein/e Ersatzteilnehmer/in benennen. Wenn die Verhinderung kurzfristig (also weniger als 14 Tage vor Beginn) ist, bzw. Sie Ihre Teilnahme stornieren wollen, schreiben Sie bitte eine Mail  an schulungen(@)diagmav.drs.de. Für die Nennung von einer/-em Ersatzteilnehmer/-in entstehen keine zusätzlichen Kosten. Bei Nichterscheinen bzw. Stornierung werden die Schulungskosten entsprechend den Ausfallgebühren/Stornoregelungen erhoben und Ihrer Dienststelle in Rechnung gestellt.

4) Absage des Veranstalters

Der Veranstalter behält sich vor, bei zu geringer Nachfrage, unvorhergesehener Verhinderung der/des Referentin/Referenten oder anderweitigen, nicht von uns verschuldeten Gründen, ein Seminar abzusagen. In diesem Fall werden selbstverständlich keine Schulungskosten erhoben. Darüber hinaus können keine weiteren Ansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden. In der Regel werden die Teilnehmenden per E-Mail über die Absage informiert. Ist der Zeitraum hierfür zu kurz, erfolgt die Absage per Telefon.

5) Stornoregelungen (für Präsenz- und Onlineschulungen):

1. zum 5. Kalendertag vor der Veranstaltung                    100% Stornokosten

6. bis 14. Kalendertag vor der Veranstaltung                       66% Stornokosten

15. bis 21. Kalendertag vor der Veranstaltung                     33% Stornokosten

22. bis 42. Kalendertag vor der Veranstaltung                     20% Stornokosten

Für die Tagungshäuser (Verpflegungs- und Übernachtungskosten) gelten eigene Stornoregelungen. Diese finden Sie im Buchungscenter der jeweiligen Schulung oder hier.

6) Kosten

Die Kosten werden gemäß § 17 MAVO in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung Ihrer Einrichtung in Rechnung gestellt.

Für jede Präsenzschulung werden zwei Rechnungen an den Dienstgeber verschickt. Eine Rechnung pro Person für den Teilnahmebetrag am Seminar von der Geschäftsstelle der DiAG-MAV A, sowie eine Rechnung pro Person für die Übernachtungs- und/oder Tagungsverpflegung direkt von den Tagungshäusern.

2026: 
Das heißt der Teilnahmebetrag am Seminar für einen Schulungstag/pro Person beträgt 150,00 EUR seitens der DiAG-MAV A Geschäftsstelle

2027: 
Teilnahmebetrag am Seminar für einen Schulungstag/pro Person beträgt 160,00 EUR
(gilt für Schulungen, die von DiAG-MAV A Vorstandsmitglieder durchgeführt werden)

NEU: Teilnahmebetrag am Seminar für einen Schulungstag/pro Person beträgt 210,00 EUR
(gilt für Schulungen, die durch externe Referent:innen durchgeführt werden)

Und dann kommen noch die Kosten des Tagungshauses dazu, z.B. für Übernachtung und Verpflegung gemäß den Preisen der jeweiligen Tagungshäuser.

Teilnahmebetrag am Online-Seminar (ganztags): 100 EUR
Teilnahmebetrag am Online-Seminar (halbtags):    50 EUR 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an die DiAG-MAV A Geschäftsstelle per Mail geschaeftsstelle@diagmav.drs.de oder per Telefon 0711 9791 - 4300.

7) Anerkennung

Die Schulungen sind als Fortbildungsveranstaltung gemäß §16 MAVO durch die Diözese Rottenburg-Stuttgart anerkannt. Dadurch besteht für die Dauer der Schulung ein Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge.