Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen und Anmeldemodalitäten MAV-Schulungen 2023

1) Teilnahmevoraussetzung

Fassen Sie mit Ihrer MAV einen Beschluss über die Teilnahme an der/den Schulung(en) und beantragen Sie dies gemäß § 16 MAVO rechtzeitig bei Ihrem Dienstgeber. Um Ihnen die Beantragung zu erleichtern, finden Sie hier ein Formular.

2) Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über den Menüpunkt Schulungstermine. Für die Schulungsanmeldung sowie der dazu notwenigen Mailkommunikation mit den Teilnehmern/-innen nutzen wir die externe Plattform der Firma Eveeno. In der Regel werden wir über diese Plattform auch unsere Schulungsunterlagen  zum Download zur Verfügung stellen. Melden Sie sich zeitnah an, da die Zahl der Schulungsplätze begrenzt ist. Falls die Schulung ausgebucht sein sollte, können und sollten Sie sich trotzdem anmelden. Sie werden dann automatisch in der Reihenfolge der Anmeldung auf eine Warteliste gesetzt. Sollten ein Platz frei werden, bekommen Sie von uns umgehend Bescheid.

Eine Anmeldung ist in der Regel bis 8 Tage vor dem Schulungsbeginn möglich.

Bitte beachten Sie, dass bei den zweiteiligen Schulungen (2x2Tage) eine Anmeldung automatisch für beide Schulungsteile gültig ist.

Bitte beachten Sich auch unsere  Datenschutzinformation.

3) Teilnahmeverhinderung / Absage

Bei Teilnahmeverhinderung können Sie, bis 8 Tage vor Schulungsbeginn, über das Buchungs-Center (den Link dazu erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung) ein/e Ersatzteilnehmer/in benennen. Wenn die Verhinderung kurzfristig (also weniger als 8 Tage vor Beginn) ist, bzw. Sie Ihre Teilnahme stornieren wollen, schreiben Sie bitte eine Mail  (Bitte dazu den Link benutzen). Für die Nennung von einer/-em Ersatzteilnehmer/-in entstehen keine zusätzlichen Kosten. Bei Nichterscheinen bzw. Stornierung werden die Schulungskosten entsprechend den Ausfallgebühren/Stornoregelungen erhoben und Ihrer Dienststelle in Rechnung gestellt.

4) Absage des Veranstalters

Der Veranstalter behält sich vor, bei zu geringer Nachfrage, unvorhergesehener Verhinderung der/des Referentin/Referenten oder anderweitigen, nicht von uns verschuldeten Gründen, ein Seminar abzusagen. In diesem Fall werden selbstverständlich keine Schulungskosten erhoben. Darüber hinaus können keine weiteren Ansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden. In der Regel werden die Teilnehmenden per E-Mail bzw. auf dem Postweg über die Absage informiert. Ist der Zeitraum hierfür zu kurz, erfolgt die Absage per Telefon.

5) Stornoregelungen (für Präsenz- und Onlineschulungen):

1. zum 5. Kalendertag vor der Veranstaltung                     100% Stornokosten

6. bis 14. Kalendertag vor der Veranstaltung                     66% Stornokosten

15. bis 21. Kalendertag vor der Veranstaltung                   33% Stornokosten

22. bis 30. Kalendertag vor der Veranstaltung                   20% Stornokosten

6) Kosten

Die Kosten werden gemäß § 17 MAVO in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung Ihrer Einrichtung in Rechnung gestellt.

Für die Präsenzschulungen im Jahr 2023 werden die Kosten wie folgt festgelegt (Erhöhung um 10%, da unsere Tagungshäuser in der Diözese Rottenburg-Stuttgart aufgrund der Energiekrise bereits im zweiten Halbjahr 2022 die Preise um bis zu 10% erhöht haben.)

Eintägige Schulung: 155,00 Euro

Workshop zur Grundordnung 20.06.2023: 90,00 Euro

Zweitägige Schulung:

ohne Übernachtung: 210,00 Euro

mit Übernachtung: 265,00 Euro

Die Kosten für diese Schulungen setzen sich zusammen aus den Honorarkosten der Referentinnen und Referenten, den Kosten der jeweiligen Bildungshäuser, sowie den Verwaltungskosten der jeweiligen Fortbildung. In diesem Unkostenbeitrag ebenfalls enthalten ist die Verpflegung während der gesamten Fortbildung – einschließlich der Tagungsgetränke.

Für Onlineschulungen im Jahr 2023 werden die Kosten wie folgt festgelegt:

Bis zu einem Halben Tag: 30 Euro pro TN (Teilnehmer/-in)

Ganzer Tag: 60 Euro pro TN

Zwei Tage: 120 Euro pro TN

7) Anerkennung

Die Schulungen sind als Fortbildungsveranstaltung gemäß §16 MAVO durch die Diözese Rottenburg-Stuttgart anerkannt. Dadurch besteht für die Dauer der Schulung ein Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge.