Registrierung neu gewählter MAVen
Ihre MAV wurde am 18.März neu gewählt?
Herzlichen Glückwunsch zur abgeschlossenen Wahl! Nach dem Wahltag am 18.03.2026 beginnt nun die Phase der Konstituierung, in der die neue Mitarbeitervertretung (MAV) formal handlungsfähig wird.
Hier ist der Fahrplan für die kommenden Tage und Wochen gemäß der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) der Diözese Rottenburg-Stuttgart:
1. Wer beruft die konstituierende Sitzung ein?
Verantwortlich für die Einberufung ist die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Wahlausschusses.
- Frist: Die Einladung muss so rechtzeitig erfolgen, dass die Sitzung innerhalb von zwei Wochen nach dem Wahltag stattfindet (also spätestens bis zum 01.04.2026).
- Teilnehmer: Eingeladen werden alle gewählten ordentlichen Mitglieder der MAV.
2. Was wird auf der konstituierenden Sitzung beschlossen?
Die Sitzung dient dazu, die interne Struktur der MAV festzulegen. Solange kein Vorsitzender gewählt ist, ist die MAV nach außen hin rechtlich nicht handlungsfähig.
Tagesordnungspunkte (Pflicht):
- Leitung durch den Wahlausschuss: Der Wahlausschussvorsitzende leitet die Sitzung so lange, bis ein MAV-Vorsitzender gewählt ist.
- Wahl der/des Vorsitzenden: Dies ist der wichtigste Akt. Die Wahl erfolgt entweder in geheimer oder offener Abstimmung. Das entscheiden die gewählten Mitglieder in der Sitzung. Das gilt auch für die weiteren Wahlvorgänge.
- Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden.
- Wahl des Schriftführers.
- Festlegung der nächsten Sitzungstermine: Um die laufende Arbeit direkt aufzunehmen.
Wichtig: Sobald der/die neue Vorsitzende gewählt ist, übernimmt er/sie die Sitzungsleitung vom Wahlausschussvorsitzenden. Letzterer hat damit seine Aufgabe erfüllt, übergibt alle Wahlunterlagen (Stimmzettel, Protokolle etc.) an die neue MAV. Diese müssen für die Dauer der Amtszeit (4 Jahre) sicher verwahrt werden. Der/die Wahlausschussvorsitzenden verlässt danach die Sitzung.
3. Was ist nach der Sitzung zu tun?
Sobald die Konstituierung abgeschlossen ist, müssen folgende Schritte erfolgen:
- Meldung an den Dienstgeber: Der Dienstgeber muss über die gewählten Funktionen der MAV-Mitglieder informiert werden.
(Vorsitz, Stellvertretung, Schriftführung) - Meldung an die DiAG-MAV und an die Diözese: Das Wahlergebnis und die Namen aller gewählten MAV-Mitglieder (nicht die Nachrücker) müssen über das offizielle Meldeportal (pv-portal.drs.de) bis spätestens 20.04.2026 gemeldet werden.
- NEU: Registrierung bei IServ - die Cloudlösung für MAVen in der Diözese Rottenburg - sie dient der digitale Zusammenarbeit in Ihrer MAV => hier erhalten Sie als MAV-Mitglied bei der Registrierung auch automatisch eine persönliche MAV-Email-Adresse
- Schulungsplanung: Alle MAV-Mitglieder haben gemäß § 16 MAVO Anspruch auf Schulungen. Die Anmeldungen für die Schulungen starten am 13.04.2026, 16 Uhr.
=> Hier können Sie Ihre MAV über diesen Link registrieren:
Registrierung der NEU gewählten MAV über das offizielle Meldeportal
=> Hier kann sich jedes einzelne MAV-Mitglied über diesen Link bei IServ registrieren
und automaisch eine persönliche MAV-Mail-Adresse erhalten:
Registrierung der einzelnen MAV-Mitglieder über die IServ Registrierungs-Seite

