Welche Aufgaben hat der Wahlausschuss

Der Wahlausschuss ist für die Vorbereitung der MAV-Wahl zuständig und führt diese durch. Dazu gehören unter anderem folgende Aufgaben:

  • Aufstellung der Liste aller wahlberechtigten und wählbaren Personen und deren Auslegung (Bekanntgabe). Grundlage dafür ist die Liste aller Mitarbeitenden und der Personen, die dem Dienstgeber zur Arbeitsleistung überlassen werden, die der Wahlausschuss vom Dienstgeber erhält.
  • Bekanntgabe von Ort, Dauer und Zeitpunkt der Auslegung der Liste durch die/den Vorsitzende/n und Entscheidung über evtl. Einsprüche gegen die Liste der wahlberechtigten und wählbaren Personen
  • Aufforderung an die Wahlberechtigten, Wahlvorschläge abzugeben
  • Prüfung der Wählbarkeit der vorgeschlagenen Kandidat:innen und des aktiven Wahlrechts der Unterstützer:innen, ggf. rechtzeitige Information an Unterstützer:innen und Kandidat:innen, falls noch Unterschriften fehlen oder andere Probleme bestehen
  • Bekanntgabe der Namen der zur Wahl vorgeschlagenen und vom Wahlausschuss für wählbar erklärten Mitarbeiter:innen in alphabetischer Reihenfolge durch Aushang
  • Vorbereitung und Versand der Briefwahlunterlagen (reine Briefwahlt gilt ausschließlich für die Wahl der MAV-Sondervertretungen § 23 MAVO!!!)
  • Öffentliche Auszählung der Stimmen und Feststellung des Wahlergebnisses am Wahltag und Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Feststellung, ob jede:r Gewählte die Wahl annimmt
  • Einberufung der neuen MAV zur konstituierenden Sitzung durch die/den Vorsitzende/n des Wahlausschusses und Übergabe der gesamten Wahlunterlagen an die gewählte MAV zur Aufbewahrung während der Amtszeit
  • Bekanntgabe der Zusammensetzung der MAV durch Aushang
  • Prüfung von evtl. Wahlanfechtungen

 

Haben die Mitglieder des Wahlausschusses einen Schulungsanspruch?

Damit der Wahlausschuss die bevorstehende Wahl korrekt durchführen kann, ist es notwendig, die Mitglieder des Wahlausschusses für den Besuch von Wahlausschuss-Schulungen freizustellen. Geeignete Schulungsanbieter finden Sie in unserem Schulungsprogramm.

Wie viele MAV-Mitglieder sind zu wählen?

Abhängig von der Anzahl der Wahlberechtigten in der Einrichtung/Seelsorgeeinheit
(MAVO § 6 Abs. 2)

Wie wird eine MAV gewählt, wenn bisher noch keine bestand?

Der Dienstgeber lädt zu einer Mitarbeiterversammlung ein. Die Mitarbeiterversammlung wählt den Wahlausschuss.
(MAVO § 10 Abs. 1, 2,3)

Welche Daten zum Wählerverzeichnis muss der Dienstgeber dem Wahlausschuss zur Verfügung stellen?

Name, Vorname, Dienststelle, Geburtsdatum, Mitarbeiter im Sinne der MAVO §3, Beschäftigungszeiten von - ggf bis, beurlaubt bis, abgeordnet von - bis, Freistellungsphase nach dem Blockmodell der ATZ seit, Unterbrechungen, Personen im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
(MAVO  § 7, § 8, § 9 Abs. 4 S.1)

Wann und wie findet das vereinfachte Wahlverfahren Anwendung?

In Einrichtungen mit bis zu 20 Wahlberechtigten
(MAVO § 11 a bis c)

Was ist bei der Briefwahl zu achten?

Die MAV-Wahl findet unmittelbar und geheim statt (mit Wahlurne im Wahllokal am Wahltag), siehe § 11 Abs. 1 MAVO.  Der Wahlausschuss kann desweiteren, neben der Urnenwahl, auch eine Briefwahl anbieten (Beschluss), bedeutet nach § 11 Abs. 4 MAVO wie folgt:

Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen möchten, beantragen beim Wahlausschuss rechtzeitig die Ausgabe der Briefwahlunterlagen. Folgende Unterlagen sind für die Briefwahl vorzubereiten: 

1. Anschreiben
2. Merkblatt zur Briefwahl bei der Wahl der Mitarbeitervertretungen (Anlage 13  – Merkblatt zur Briefwahl bei der Wahl der Mitarbeitervertretungen, siehe KABL Nr. vom xxx);
3.Erklärung zur persönlichen Briefwahl (Anlage 12  – Erklärung zur Briefwahl xxx); 
4. Wahlumschlag für Stimmzettel, nicht zukleben!!! (Anlage 11 – Wahlbriefumschlag; Wahlumschlag xxx); 
5.Stimmzettel (Anlage 8 – Stimmzettel für die Wahl der Mitarbeitervertretung xxx). 
6.Wahlbriefumschlag (Anlage 11) muss Absender mit Namen und Anschrift und den Vermerk "Briefwahl" tragen
7. Optional farbiges Merkblatt wie bei der Bundestagswahl, was wo rein muss
(Hilfestellung zur Briefwahl gibt es unter geschaeftssstelle@diagmav.drs.de)

Achtung: Der Wahlausschuss trägt Sorge für die Herstellung der o. g. Briefwahlunterlagen, der bzw. die zuständigen Dienstgeber stellt / stellen die nötigen technischen, personellen und finanziellen Mittel zur Verfügung. Die jeweilige Vorgehensweise vor Ort (Unterstützung durch das Pfarrbüro, Beauftragung einer Druckerei oder Nutzung von Geräten und Räumen durch die Wahlausschussmitglieder) sollte frühzeitig mit dem Dienstgeber geklärt werden.

Um einen reibungslosen Ablauf der Briefwahl zu gewährleisten, ist es empfehlenswert, den Zeitraum zwischen der Schließung der Liste der KandidatInnen und dem Wahltag so zu bemessen, dass genügend Zeit für den Versand der Briefwahlunterlagen, deren Rücksendung mit der Post sowie deren rechtzeitigen Zugang an den Wahlausschuss zur Verfügung steht.  

Anmerkung: Manche Wahlausschüsse senden die Briefwahlunterlagen von vornherein, also unaufgefordert an alle Mitarbeitenden. Die Wahlordnung sieht das nicht vor. Sollten Wahlausschüsse dies dennoch tun (nachdem es der Wahlausschuss beschlossen hat, z.B. aufgrund der örtlichen Gegebenheiten), ist zu beachten, dass neben der Briefwahl auch in diesem Fall die Möglichkeit der Urnenwahl (mit Angabe der Öffnungszeiten des Wahllokals) gegeben sein muss. 
Eine reine Briefwahl ohne Urnenwahl ist nur für Sondervertretungen vorgesehen.

 

 

Kann eine Wahl stattfinden, wenn es weniger Kandidaten sind als vorgesehen? Was ist, wenn nur eine Person kandidiert?

Die Wahl kann stattfinden, auch dann, wenn sich nur ein Kandidat zur Verfügung stellt

Sind geringfügig beschäftige Mitarbeiter/innen (MA) wahlberechtigt und wählbar - z.B. eine Reinigungskraft, die nur drei Stunden in der Woche arbeitet?

Ja, sofern sie die Voraussetzungen nach § 7 und § 8 MAVO erfüllen. Nicht erfüllt werden die Voraussetzungen von MA, die nur kurzfristig angestellt sind (z.B. nur zwei Monate)

Müssen wir die Arbeit des Wahlausschusses in unserer Freizeit erledigen?

Die Tätigkeit des Wahlausschusses findet innerhalb der Arbeitszeit statt. Wenn Sie die Wahlausschussarbeit nur außerhalb Ihrer persönlichen Arbeitszeit erledigen können, muss Ihnen dafür
Freizeitausgleich gewährt werden.

Können auch MA, die einen befristeten Vertrag haben, in die MAV gewählt werden?

Ja, allerdings endet das Arbeitsverhältnis (sofern es nicht verlängert wird) mit Fristablauf. Gleichzeitig endet dann die Mitgliedschaft in der MAV.

Sind MA in der Elternzeit wahlberechtigt?

Fall 1 : Mitarbeitende, die innerhalb von 6 Monaten nach der Wahl wieder zurück kommen sind wahlberechtigt und wählbar, sofern sie die Voraussetzungen nach §§7,8 MAVO erfüllen.

Fall 2: Mitarbeitende, die in Elternzeit teilzeitbeschäftigt sind: identisch zu Fall 1

Fall 3: Mitarbeitende, die nicht in 6 Monaten nach der Wahl wieder zurück kommen

Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, siehe § 7 Abs. 4 Nr. 2  MAVO analog. 
Aber, lt. Martin Zahner ist Elternzeit keine "Beurlaubung", damit greift der Text des § 7 Abs. 4 Nr. 2 MAVO nicht. Beschäftigte sind daher in Elternzeit wählbar und wahlberechtigt, weil das  BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) im Streitfall über der MAVO steht.
Siehe Eichstätter MAVO-Kommentar unter § 7 RN 16: "Im Anwendungsbereich des BetrVG führ das Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei Eltern- oder Pflegezeit mangels entsprechender Regelung nicht zum Verlust der Wahlberechtigung..."
Weiteres Argument ist ein Urteil aus der Betriebsverfassung, indem eine Mitarbeiterin in Elternzeit zur Betriebsversammlung gekommen war. Sie hat auf Entlohnung für die Teilnahme an der Betriebsversammlung geklagt und diesen Lohnausgleich zugesprochen bekommen (Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 31. Mai 1989 - 7 AZR 574/88).
Um Rechtssicherheit herzustellen: “Elternzeit in Teilzeit”, d.h. Beschäftigte, die sich am Wahltag in Elternzeit befinden, aber in Teilzeit tätig sind, sind wahlberechtigt und wählbar. Beispiel: Es ist möglich, ausschließlich MAV-Tätigkeit in Elternzeit auszuüben, dafür stellt die betreffende Person einen Antrag auf Teilzeit (z.B. 10%) in der Elternzeit. 
 

Dürfen Mitglieder des Wahlausschusses selbst für die MAV kandidieren?

Bis zur abschließenden Erstellung der Kandidatenliste ist es möglich, dass ein Wahlausschussmitglied noch für die MAV kandidiert. Allerdings muss die Person dann den Wahlausschuss verlassen und die MAV muss einen Nachrücker bestellen.
(MAV § 9 Abs. 3)

Sind Gemeinde- und Pastoralreferenten in Seelsorgeeinheiten wahlberechtigt bzw. wählbar oder haben sie eine eigene MAV?

GR und PR sind, sofern sie die Voraussetzungen gemäß § 7 und 8 MAVO erfüllen, für die MAV der Seelsorgeeinheit wählbar und wahlberechtigt. Darüber hinaus sind sie durch eine Sondervertretung für GR und PR mit Zuordnung zu den Kirchengemeinden in der SE vertreten.

Wir haben erst vor einem Jahr eine neue MAV gewählt. Müssen wir schon wieder eine Wahl ermöglichen?

Wenn die Amtszeit bis zum 18. März 2026 noch keine eineinhalb Jahre dauert, dann findet die nächste reguläre MAV-Wahl erst wieder im Jahr 2030 statt.
(MAVO § 13 Abs. 5)

Was sollen wir tun, wenn zwei Kandidaten oder (nach Ausscheiden von Mitgliedern) zwei Ersatzmitglieder dieselbe Stimmenzahl haben.

In diesem Fall entscheidet das Los.
(MAVO § 11 Abs. 6)

Ist der Wahlausschuss zuständig, Kandidaten zu suchen?

Nein. Selbstverständlich können auch Wahlausschussmitglieder Mitarbeiter fragen, ob sie kandidieren möchten - zuständig für die Kandidatensuche ist aber die Mitarbeiterschaft an sich.

Wir sind Wahlausschuss einer Seelsorgeeinheit. Wo müssen wir das Wählerverzeichnis aushängen?

Sie genügen der Vorschrift, wenn sie das Verzeichnis an einem für alle MA zugänglichen Ort auslegen (z.B. in einem Pfarrbüro). Sie können die Liste aber auch in mehreren Einrichtungen (z.B. in allen
Pfarrbüros und Kitas) auslegen.
(MAVO § 9 Abs. 4)

Dürfen wir auch einen anderen Tag als den 18.03.2026 wählen?

Der 18.03.2026 ist als Wahltag verbindlich festgelegt.
(MAVO § 9 Abs. 1)

Wie und wann konstituiert sich die neugewählte MAV?

2 Wochen nach der Wahl
(MAVO § 14 Abs. 1)

Was geschieht mit den Wahlunterlagen?

unverzügliche Übergabe an die neugewählte MAV
(MAVO §11 Abs. 8)

Können Mitglieder aus der MAV im Wahlausschuss mitmachen?

Ja, wenn das Mitglied sich nicht als MAV-Kadidat aufstellen lässt.

Was passiert, wenn keine Wahlvorschläge eingehen bzw. sich keine Kandidierenden aufstellen lassen?

Hinweis aus dem MAVO Kommentar von Tiehl-Fuhrmann-Jüngst zu § 9: "Zur Vermeidung der womöglichen Absage des Wahltermins (Rdn. 45) kann der Wahlausschuss seine ursprünglich vorgesehene Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen (Rdn. 36) ggf. verlängern, wenn nämlich die Wahlvorbereitungen im Übrigen nicht gefährdet werden (z.B. die rechtzeitige Herstellung der Stimmzettel, Vorbereitung und Versand der Briefwahlunterlagen - §11 Abs. 4-). Denn der Wahlausschuss hat ein eigenständiges Bestimmungsrecht für den Termin, bis zu dem die schriftlichen Wahlvorschläge bei ihm eingegangen sein müssen (§9 Abs. 5 S. 1), also auch im Rahmen des Fristenkalenders (Rdn. 52) ein Recht zur Bestimmung einer Nachfrist.“