Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung (Stand 01.09.2022)
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist winterfest gemacht. Ab 01. Oktober 2022 gültig.
Dabei setzt das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) auf die bekannten und bewährten Maßnahmen:
- Hygienekonzepte müssen weiter umgesetzt werden, angepasst an die konkrete Situation.
- Es heißt weiterhin: Abstand halten, Hygiene beachten und regelmäßig lüften.
- Die Maskenpflicht gilt überall dort, wo andere Maßnahmen nicht möglich sind oder nicht ausreichen.
- Betriebsbedingte Kontakte sind einzuschränken, insbesondere sollten Räume nicht von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden.
- Arbeitgeber sollen prüfen, ob sie Homeoffice anbieten und Testangebote unterbreiten.
- Der Arbeitgeber muss weiterhin über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung aufklären und über die Möglichkeiten einer Impfung informieren und diese auch während der Arbeitszeit ermöglichen.
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