Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung (Stand 01.09.2022)

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist winterfest gemacht. Ab 01. Oktober 2022 gültig.

Dabei setzt das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) auf die bekannten und bewährten Maßnahmen:

  • Hygienekonzepte müssen weiter umgesetzt werden, angepasst an die konkrete Situation.
  • Es heißt weiterhin: Abstand halten, Hygiene beachten und regelmäßig lüften.
  • Die Maskenpflicht gilt überall dort, wo andere Maßnahmen nicht möglich sind oder nicht ausreichen.
  • Betriebsbedingte Kontakte sind einzuschränken, insbesondere sollten Räume nicht von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden.
  • Arbeitgeber sollen prüfen, ob sie Homeoffice anbieten und Testangebote unterbreiten.
  • Der Arbeitgeber muss weiterhin über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung aufklären und über die Möglichkeiten   einer Impfung informieren und diese auch während der Arbeitszeit ermöglichen.


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