Nach der MAV-Wahl 18.03.2026

Was muss der Wahlauschuss tun?

Denken Sie an folgende Schritte:

1. Bekanntmachung des Wahlergebnisses durch Aushang (zusätzlich per Mail möglich) an alle Mitarbeitende und Info an Dienstgeber (Voraussetzung bei Bekanntmachung ist selbstverständlich, dass alle Kanidierenden die Wahl angenommen haben!)

2. Ab Bekanntmachung des Wahlergebnisses läuft die Anfechtungsfrist eine Woche lang (dafür gibt es ebenfalls ein Formular)

3. Einladung durch den Wahlausschuss zur konstiuierenden Sitzung der neuen MAV in der XI. Amtsperiode: diese Sitzung muss bis spätestens Mittwoch, den 1. April 2026 durchgeführt werden. Die Sitzung wird idealerweise vom Wahlausschuss Vorsitzenden oder Vorsitzender geleitet. Es muss ein/e Vorsitzende/r, Stellvertretung und Schriftführer/in gewählt werden.

4. Danach ist die Mitteilung zur Wahl zu registieren: pv-portal.drs.de (bis spätestens 20.04.2026): damit wird das Ordinariat und die Geschäftsstelle der DiAG-MAV A gleichzeitig informiert! 

Siehe Link zum Registrieren hier.

5. Übergabe der Wahlunterlagen an die neugewählte MAV

6. NEU: Registrierung bei IServ > die Cloudlösung für MAVen in der Diözese Rottenburg - sie dient der digitale Zusammenarbeit in Ihrer MAV => hier erhalten Sie als MAV-Mitglied bei der Registrierung auch unkompliziert und ohne extra Formularantrag automatisch eine persönliche MAV-Email-Adresse

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 

Es konnte keine Wahl stattfinden:

Bitte auch unbedingt im Portal registieren: pv-portal.drs.de 

Siehe Link zum Registrieren hier.

Und falls es noch eine MAV gibt, bleibt diese noch ein halbes jahr im Amt, um die Geschäfte weiterzuführen! In dieser Zeit kanns sie nochmals versuchen eine erneute Wahl in die Wege zu leiten. Infos gerne über die Geschäftsstelle.