MAV A - Z

Sie werden in der täglichen MAV-Arbeit immer wieder mit nicht alltäglichen Themen konfrontiert.

Die DIAG-MAV Freiburg hat dazu eine Zusammenstellung zu Themen und Begriffen von A bis Z auf ihrer Homepage veröffentlicht.

Wichtiger Hinweis: Zu beachten sind die Unterschiede zwischen den Diözesen Rottenburg- Stuttgart und Freiburg in der Arbeitsvertragsordnung sowie in der MAVO sowie spezifische diözesane Regelungen. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

Mit freundlicher Genehmigung der DIAG-MAV-A Freiburg dürfen wir die Seite DIAG MAV Freiburg A -Z verlinken.

Arbeitszeiterfassung - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

In den Kitas unserer Diözese wie auch für Beschäftigte in anderen Tätigkeitsfeldern gibt es die unterschiedlichsten Arten der Arbeitszeiterfassung. 

Die Arbeitszeiterfassung ist grundsätzlich nötig,

  • um Abweichungen vom vorgesehenen Dienstplan dokumentieren zu können,
  • um Mehr- und Minderarbeit zu dokumentieren, damit Dienstvorgesetzte/r und Beschäftigte/r einen Überblick haben über die individuell vereinbarte Arbeitszeit, die im Ausgleichszeitraum von bis zu einem Jahr (§ 6 Abs. 2 Satz 1 AVO-DRS) erbracht sein muss,
  • um ggf. Nacht-, Feiertags- oder Sonntagszuschlag sowie zuschlagpflichtige Überstunden dokumentieren zu können,
  • um im Krankheitsfall (Arbeitsunfähigkeit) die zustehende Lohnfortzahlung ausbezahlt zu bekommen,
  • um im Versicherungsfall einen Nachweis der Arbeitszeit zu haben
  • und vieles mehr.

Für die Arbeitszeiterfassung gibt es in unserer Diözese kein einheitliches Formular. Jedoch kann in einer Einrichtung, ggf. mit notwendiger Zustimmung durch die MAV, eine bestimmte Art der Zeiterfassung angeordnet werden. Um zu überprüfen, ob die Arbeitszeiten der Beschäftigten korrekt erfasst, dokumentiert und zur Entgeltabrechnung in die Zentrale Gehaltsabrechnungsstelle der Diözese weitergeleitet wird, kann ein Infoschreiben der KODA.drs weiterhelfen. Dieses Infoschreiben "Arbeitszeiterfassung" können Sie hier herunterladen.

Bitte beachten Sie dabei, dass es ausschließlich für Beschäftigte in der Kurie eine separate KODA-Regelung gibt (§ 53 AVO-DRS, siehe Datei "Arbeitszeiterfassung Kurie" in https://koda.drs.de/koda-info-blaetter.html). Die für diesen Bereich erstellte und im Mitarbeiterportal eingestellte Datei "AZEF" hat dabei für die Berechnung der Arbeitszeit im Krankheitsfall die KODA-Regelung in der Berechnungsformel hinterlegt, die für alle sonstigen Beschäftigten in der Diözese nicht zutrifft. Damit ist diese Datei für diese Beschäftigten nicht angezeigt.

Beteiligung der MAV bei Betriebsübergängen

Der Entwicklungsweg „Kirche am Ort – Kirche an vielen Orten gestalten“ (KiamO) wird in vielen Kirchengemeinden bzw. Seelsorgeeinheiten in der Diözese Rottenburg-Stuttgart zu einer Neustrukturierung führen. Das seitens der Diözese bevorzugte Modell ist dabei die Bildung von Gesamtkirchengemeinden. Möglich ist auch die Vereinigung einzelner Kirchengemeinden einer Seelsorgeeinheit zu einer neuen Kirchengemeinde. Denkbar ist ebenso „nur“ eine engere Kooperation in der Seelsorgeeinheit. Zumindest bei der Vereinigung und der Umstrukturierung in eine Gesamtkirchengemeinde sind für Arbeitgeber und MAVen die Regeln im Zusammenhang mit dem Thema „Betriebsübergang“ (BetrÜg) zu beachten.

Wir haben zu Ihrer Information einen Leitfaden zum Betriebsübergang zusammengestellt.

Erläuterung zur Gehaltsmitteilung

Da MAVen immer wieder mit Fragen zu dem Thema Gehaltmitteilung konfrontiert werden, können Sie sich hier eine Erläuterung zur Gehaltsmitteilung herunterladen.